Berichterstattung über Verfahren Skodell-Lenk
Montag, 12. Dezember 2005
- (wurde von der Stimberg Zeitung nicht veröffentlicht) -
Bericht: „Skodell zieht Klage zurück“
Stimberg Zeitung vom 08. Dezember 2005
Als Prozessbeobachter habe ich an der öffentlichen Sitzung des Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm in Sachen „Skodell gegen Lenk“ teilgenommen und muss daher die Berichterstattung über dieses Verfahren in einigen Punkten korrigieren und ergänzen.
So wurde die Klage von Herrn Skodell gegen den UWG-Pressesprecher Helmut Lenk wegen dessen kritischer Behauptungen über Skodell am Landgericht Bochum von lediglich einem Einzelrichter verhandelt. In dem für diesen Fall zuständigen OLG-Senat saßen dagegen drei hauptberufliche Richter.
Der Vorsitzende Richter berief sich bei seiner Bewertung zugunsten von Helmut Lenk auch nicht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, sondern auf das Bundesverfassungsgericht. Zudem belehrte der Gerichtssenat Herrn Skodell, dass ein Pressesprecher für seine Meinungsäußerung im politischen Raum einen größeren Freiheitsraum beanspruchen könne als eine Privatperson, zumal es ja die Aufgabe einer im Rat vertretenen Fraktion sei, Schaden von der Stadt abzuwenden.
Besonders laut klingelten bei mir als Zuhörer die Ohren, als sich der Vorsitzende Richter zur Glaubwürdigkeit von Herrn Skodell äußerte: „Wenn ich mir Ihre Vorgeschichte anschaue, Sie sind kein unbeschriebenes Blatt.“
Der Geschäftsführer der Stimberg- und Stadthallen GmbH wirkte auch sehr konsterniert, als der Senatsvorsitzende ihn dann dringend zur Zurücknahme seiner Klage gegen Helmut Lenk riet: „Ein Urteil wäre nicht günstig für Sie in Hinblick auf die gegen Sie noch ausstehenden Strafverfahren und ein Urteil wird teurer für Sie.“ Die Kosten des Verfahrens trägt nun Herr Skodell als Kläger. Der Streitwert wurde vom Gericht mit 13.022,40 Euro festgelegt.
Die Stimberg Zeitung ließ sich zu folgender Richtigstellung hinreißen:
„Urteil des Bundesverfassungsgerichts“
- Stimberg Zeitung 24.12.2005 -RICHTIGSTELLUNG: In dem Bericht der Stimberg Zeitung vom 8. Dezember über ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (Klaus Skodell gegen UWG-Pressesprecher Helmut Lenk) war zu lesen, dass sich das Gericht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs bezog. Das ist falsch, stellte jetzt Friedhelm Frey von der UWG richtig. Vielmehr handelte es sich um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Zudem wurde Anfang Dezember vor einem OLG-Senat mit drei hauptberuflichen Richtern verhandelt.
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