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SZ-Artikel gibt Verhandlung und Ergebnis nicht vollständig wieder

- Stellungnahme von Hans-Joachim Lehmann, Lohhäuser Straße 49 -
- Stimberg Zeitung 20.01.2008 -


Bericht „Nichts als lautes Steuer-Gebell“

Stimberg Zeitung vom 18. Januar 2008


„Lieber Herr Müller, an dem „Hundesteuersatzung“-Termin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen konnte ich aus dienst­lichen Gründen leider nicht selbst als Zuhörer teilnehmen. Deshalb war ich zunächst auf Ihren Artikel als Informationsquelle über das Verhandlungsergebnis angewiesen. Ich habe aber erfahren müssen, dass dieser die Verhandlung und das Ergeb­nis nicht vollständig wiedergibt.

Warum erwähnen Sie in Ihrem Beitrag nicht, dass das Gericht nicht nur bemängelte, dass im Sitzungsprotokoll die Tischvor­lage zur Satzungsänderung nicht erwähnt worden sei, sondern in diesem Zusammenhang der Vorsitzende Richter dem Bür­germeister mit dessen Unterschrift unter ein unvollständiges Protokoll auch eine „Falschbeurkundung im Amt“ vorwarf und explizit den Paragraphen 348 des Strafgesetzbuches nannte? In Ihrem Artikel vermisse ich ebenfalls, dass die Richter auf­grund der unklaren Umstände, wie die Satzungsänderung zustande gekommen ist, erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzung äußerten.

„Falschbeurkundung im Amt“

Auch die von Ihnen herausgestellte Großzügigkeit des Bürgermeisters auf Rücknahme des Steuerbescheids gegen den Kläger hat es nicht gegeben. Richtig ist vielmehr, dass das Gericht dies dem Bürgermeister dringend empfohlen hat und sich dieser daraufhin zur Rücknahme entschloss, womit zugleich die Erledigung der Hauptsache ausgesprochen wurde. Gleich­zeitig hat der Bürgermeister die volle Übernahme der Verfahrenskosten zugesagt, wozu natürlich auch die Kosten für die geladenen Ratsmitglieder gehören.

Von einer Einigung zwischen Stadt und Kläger – wie Sie berichten – kann also gar keine Rede sein. Vielmehr ist der Bürger­meister in vollem Umfang unterlegen und musste die Flucht nach vorne antreten mit nicht unerheblichen Folgen für die Ge­meindekasse. Denn aller Wahrscheinlichkeit nach wird die Stadt aufgrund der vom Gericht geäußerten Zweifel an der Ord­nungsmäßigkeit der Satzung auf Einnahmen aus neun weiteren der Stadt vorliegenden Widersprüchen über rd. 4.500,00 € verzichten müssen. Dazu kämen außerdem in diesen Fällen nach Rücknahme der Steuerbescheide auch sämtliche Anwaltskosten der neun Kläger.

„Selbstgefälliges Gebaren der Verwaltung“

Mit dem Ergebnis des „Hundesteuersatzung“-Termins vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen haben sich meine Aus­sagen in meiner Stellungnahme vom 22.12.2007 zur Protokollierung der Ratssitzungen bestätigt. Darüber hinaus ist mit der gerichtlichen Rüge nicht nur erneut unserer Verwaltung ihr selbstgefälliges Gebaren vor Augen gehalten worden, sondern dazu dem Bürgermeister persönlich abermals ein nicht gesetzmäßiges Verhalten vorgeworfen worden. Deshalb muss zum Schluss die Frage erlaubt sein, wie oft und wie lange Herr Menge noch gedenkt, uns seine Unzulänglichkeiten im Bürger­meisteramt zu präsentieren.“





Anmerkung der UWG:
Die Stimberg Zeitung lehnte die Veröffentlichung der Stellungnahme mit folgender Begründung ab:



Sehr geehrter Herr Lehmann,

Ihre E-Mail samt angehängtem Leserbrief habe ich erhalten. Wir werden Ihre Zuschrift allerdings NICHT veröffentlichen. Unter der Rubrik „Briefe an die Redaktion“ bieten wir keinen Platz für „Co-Berichterstattungen“. Und schon gar nicht dann, wenn – wie in Ihrem Fall – der Zuschriftenverfasser „Informationen“ aus zweiter Hand veröffentlichen möchte.

Meine Entscheidung können Sie selbstverständlich über die Ihnen bekannten Wege bei der Chefredaktion des Medienhauses Bauer überprüfen lassen.

Mit freundlicher Empfehlung
Jörg Müller
STIMBERG ZEITUNG
Redaktionsleiter

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