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Redebeitrag des Bürgermeisters zum OVG-Urteil in Sachen „Hundesteuer“
Samstag, 08. Januar 2011
Der „Redebeitrag“ des Bürgermeisters wurde von Herrn Menge als „Mitteilung der Verwaltung“ im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 09.12.2010 vorgelesen und ist der UWG über das Büro des Bürgermeisters zugestellt worden. Eine Aussprache über diese „Mitteilung“ war laut Geschäftsordnung im Rat nicht möglich.
Die UWG geht davon aus, dass neben der Erwartung von Herrn Menge auf eine Veröffentlichung seiner „Mitteilung“ auf der UWG-Homepage auch die Übersendung dieses öffentlich gehaltenen „Redebeitrags“ an den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen auf die ungeteilte Zustimmung des Bürgermeisters trifft. Denn es ist sicher im Interesse von Herrn Menge, wenn seine geharnischte Kritik an der Verfahrensführung durch Herrn Dr. Pesch als Vorsitzendem der 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen
dem Adressaten selbst bekannt gegeben wird. Die UWG fühlt sich wie gewiss auch der Bürgermeister stets der Mahnung aus dem Friedenssaal zu Münster verpflichtet:
„Audiatur et altera pars – Men hoere beide parte“
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
erinnern Sie sich noch an die Diskussion über die Hundesteuersatzung der Stadt Oer-Erkenschwick? Sie war Mittelpunkt eines gerichtlichen Verfahrens vor der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen unter Vorsitz eines Herrn Dr. Pesch, nachdem mehrere Rottweilerbesitzer gegen von der Stadt OerErkenschwick erlassene Gebührenbescheide geklagt hatten.
Erinnern Sie sich auch noch, dass die örtliche Stimbergzeitung in großer Aufmachung über dieses Verfahren berichtete und dass der verfassende Redakteur in seinem Kommentar unter „Guten Morgen“ unter anderem schrieb:
| „Da sind die Protokolle der städtischen Sitzungen. Für das Gericht waren sie nicht aussagekräftig genug. Das wurde moniert – und sollte von der Stadt überdacht werden. | |
| Aber da sind auch einige Pannen, für die die Verwaltung in Sachen Hundesteuern bereits seit Jahren verantwortlich ist. Menschliche, aber vermeidbare Fehler, die ebenfalls zum Zwist beigetragen haben.“ |
Erinnern Sie sich noch an den Bericht der sogenannten Gerichtsreporterin der WAZ, Christa Gruber, mit der Überschrift „Verwaltungsgericht watscht Bürgermeister ab“?
Erinnern Sie sich auch noch die Strafanzeige der UWG unter Vorsitz von Herrn Lenk gegen mich wegen angeblicher Falschbeurkundung im Amte und an diverse Leserbriefe des UWG-Mitglieds Koritnik, in dem die gleichen Vorwürfe erhoben wurden und erinnern Sie sich vor allen Dingen noch an den Versuch des UWG-Mitglieds Lehmann, einen Leserbrief in der Stimbergzeitung zu plazieren, den diese allerdings nicht abdruckte und in dem ebenfalls der Vorwurf der Falschbeurkundung im Amte erhoben und der Verwaltung selbstgefälliges Gebaren vorgeworfen wurde? Dieser Leserbrief steht im übrigen heute noch – das ist besonders erstaunlich – seit nunmehr fast 2 Jahren auf der Homepage der UWG.
Gar nicht großartig inhaltlich reden will ich hier von den zwei recht unverschämten, fast beleidigenden, aber von Unkenntnis strotzenden Leserbriefen des UWG-Mitglieds Koritnik.
Und erinnern Sie sich vor allen Dingen auch noch an den Leserbrief des jetzigen Fraktionsvorsitzenden der FDP Witthus, in dem dieser unter anderem ausführt:
„... erinnern Sie sich da auch? Immer haben die Verwaltungen und er (gemeint ist der Bürgermeister) alles richtig gemacht, nur die „Anderen“ nicht.“
In der zweiten Stufe werden dann Gerichte eingeschaltet. Das hat wohl mal funktioniert. Wenns aber nicht hilft, dann ist die nächste Stufe die Strafanzeige.
Also in Sachen Hundesteuer hat der Bürgermeister nach seiner Meinung bestimmt wieder alles richtig gemacht. Nur das Gericht will es partout nicht einsehen. Deshalb ja auch die Berufung. Jetzt käme doch aber eigentlich die Stufe 3: Strafantrag? Aber gegen wen?
Wie wäre es denn, Herr Bürgermeister, wenn Sie gegen den Verwaltungsrichter einen Strafantrag stellen. Zum Beispiel, weil dieser unverschämte Richter sich nicht an das Oer-Erkenschwicker Landrecht hielt, nachdem Sie und die Verwaltung immer Recht haben sollen oder möchten. Das treibt zwar die Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten noch höher, aber schließlich geht es hier nicht nur um Geld, sondern hauptsächlich um das Prinzip! Klar?“ – Zitatende –
Nun, meine Damen und Herren, zwischenzeitlich hat das Oberverwaltungsgericht Münster in der Sache eine Entscheidung getroffen und zwar aufgrund der von der Stadt Oer-Erkenschwick eingelegten Berufungen gegen die Entscheidungen der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Den Tenor sämtlicher diesbezüglicher Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 19.10.2010 kann man unter folgendem Satz zusammen:
| „Eine schallende Ohrfeige für das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.“ |
Der Senat hat nämlich nicht nur festgestellt, dass die im Streit befindliche Hundesteuersatzung rechtens und gegen die Art der Rückwirkungsregelung nichts einzuwenden ist. Der zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts hat darüber hinaus – was er gar nicht gemusst hätte – angemerkt, dass sogar die Vorläufersatzungen, auf deren Änderung das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gedrängt hatte, rechtmäßig waren.
Außerdem hat der Senat deutlich gemacht, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen falschen Prüfungsmaßstab angewandt hat, in dem es sich nicht auf eine Prüfung des höherrangigen Rechtes beschränkte, sondern darüber hinaus eine Abwägung – wie bei Bebauungsplänen – verlangt hat.
Das bedeutet, dass der gesamte „Zirkus“ den Herr Dr. Pesch – Vorsitzender der 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen – seinerzeit „abzog“, in dem er den gesamten Rat der Stadt Oer-Erkenschwick zum Termin lud um festzustellen, in welcher Art und Weise denn die Satzung zustande gekommen sei, ob es etwa eine informativ aussagekräftige Ratsvorlage gab und inwieweit die Informationen der Verwaltung ausreichend waren, damit die Ratsmitglieder jegliches Für und Wieder abwägen konnten, völlig neben der Sache lag und unnötig war.
Der gesamte von Herrn Dr. Pesch seinerzeit gegenüber dem Bürgermeister und der Verwaltung erhobene Vorwurf, das Protokoll sei unrichtig und die Vorlage seien nicht aussagekräftig genug gewesen, die Satzung deshalb nicht richtig zustande gekommen ist, lösen sich damit in Luft auf. Diese Vorwürfe – so das Oberverwaltungsgericht – waren völlig ungerechtfertigt. (Wörtlich der Vorsitzende des Senats: „Herr Grzeskowiak, sie haben sich damals ins Bockshorn jagen lassen“.)
Dies ist der Inhalt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster in Sachen Hundesteuer.
Die Entscheidung wurde dann zwischenzeitlich – wenn auch verspätet – von der Stimbergzeitung inhaltlich dargestellt und kommentiert.
Und nun bin ich einmal gespannt, ob all diejenigen Mitglieder der UWG und FDP, die seinerzeit den Mund so riesig weit aufgerissen und den Bürgermeister und die Verwaltung kritisiert und sogar mit strafrechtlichen Vorwürfen überschüttet haben, die Größe zeigen, sich einmal bei den Mitarbeitern der Verwaltung zu entschuldigen. (Ich persönlich lege da keinen besonderen Wert drauf.)
Gespannt bin ich auch, ob denn nun UWG und FDP auch den Mut haben, den Wortlaut meines heutigen Redebeitrages auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen.
Und um dann noch die Frage von Herrn Witthus aus seinem Leserbrief zu beantworten, in dem er wissen will, ob der Bürgermeister denn nun gegen den Vorsitz der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen eine Strafanzeige erstatten will: Ja, Herr Witthus, eigentlich hätte ich das tun müssen, denn das Oberverwaltungsgericht hat – was sich aus dem Urteil selbst nicht ergibt – in der mündlichen Verhandlung am 19.10.2010 sehr deutlich gesagt, dass der Vorsitzende der 2. Kammer die Verwaltung der Stadt Oer-Erkenschwick zu rechtsstaatswidrigem Handeln aufgefordert hat. Das hat unser anwaltlicher Terminsvertreter ausdrücklich in dieser Form bestätigt.
Und – Herr Witthus – es mag sie ja stören, aber der Bürgermeister hatte tatsächlich recht und die Kosten, von denen sie schreiben, die zahlen nun die damaligen Kläger und nicht die Stadt Oer-Erkenschwick. Das gilt auch für die gesamten, völlig unnötig von der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts verursachten Verfahrenskosten, die durch die Ladung sämtlicher Mitglieder des Rates entstanden sind. Dafür dürfen sich die Kläger jetzt bei der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bedanken.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass es diversen Mitgliedern dieses Rates und anderen Parteimitgliedern derer Parteien überhaupt nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung ankommt, sondern dass ihnen nur daran gelegen ist, die Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze zu diffamieren und in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Licht zu rücken, und das ohne irgendeine rechtliche Grundlage; denn eine erstinstanzliche Entscheidung, die nicht rechtskräftig ist, kann niemals derartige Unterstellungen, wie sie sie hier von der UWG und der FDP gehört haben, rechtfertigen.
Vielleicht merken sich die Akteure für die Zukunft einmal, dass man vielleicht erst die obergerichtlichen Entscheidungen abwarten sollte, eh man sich mit seiner Kritik derart weit aus dem Fenster lehnt. Das haben dieselben Personen ja wohl auch schon nach der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs erfahren müssen. Auch hier wurde von FDP und UWG herbe Kritik am Handeln der Verwaltung geäußert, wurde der Verwaltung vorgeworfen, man hätte doch letztendlich wissen müssen, dass eine europaweite Ausschreibung notwendig sei – und dass alles nur, weil ein sich gern profilierender Senatsvorsitzender in Düsseldorf meinte, Rechtsfortbildung betreiben zu müssen.
Diese Art der Rechtsfortbildung lag allerdings – wie der Europäische Gerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat – völlig daneben. Auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat genau das bestätigt, was der anwaltliche Vertreter der Stadt Oer-Erkenschwick und der Bürgermeister der Stadt in der Sitzung des Landgerichts Düsseldorf vorgetragen haben.
Ach ja, und dann noch ganz am Rande und nebenbei:
Der Zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist zwischenzeitlich die Zuständigkeit für Verfahren, die die Hundesteuern betreffen, entzogen worden.
45739 Oer-Erkenschwick, 20.12.2010
Verwaltungsrechtsstreit wegen Hundesteuern (2 K 1230/07)
Hier: massive öffentliche Kritik des beklagten Bürgermeisters
Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident,
das o.a. Verfahren hat seinerzeit großes öffentliches Interesse hervorgerufen. Insbesondere die Sitzung am 17.01.2008, zu der vom Kammervorsitzenden der gesamte Rat als Zeugen vorgeladen war, wurde mit Spannung verfolgt und auch kommentiert, nachdem der Bürgermeister der Stadt Oer-Erkenschwick sich bereit erklärt hatte, die angegriffenen Steuerbescheide zurückzunehmen.
Nachdem nun das Urteil des OVG Münster (14 A 1031/08) am 19.10.2010 verkündet worden ist, hat der Bürgermeister zunächst über die ihm gewogene Presse eine regelrechte Kampagne gegen alle Kritiker im Rat und gegen das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eröffnet. Dazu überreichen wir die Artikel des Redakteurs Herrn Jörg Müller vom 17.11.2010 mit seinem Kommentar „Ohrfeige für Richter in Gelsenkirchen“.
Damit nicht genug. In der öffentlichen Ratssitzung vom 09.12.2010 hielt Herr Bürgermeister Menge unter dem Top „Mitteilungen“ eine lange Rede zum Ausgang dieses Rechtsstreits, in der er u.a. sich zu folgenden Äußerungen verstieg (in Kurzfassung):
„Eine schallende Ohrfeige für das VG Gelsenkirchen“
„Der gesamte Zirkus, den Herr Dr.Pesch – Vorsitzender der 2. Kammer des VG Gelsenkirchen – seinerzeit abzog, […], völlig neben der Sache lag und unnötig war“.
„Eigentlich hätte ich das tun müssen (Strafanzeige gegen den Vorsitzenden der 2. Kammer erstatten), denn das OVG hat, was sich aus dem Urteil selbst nicht ergibt, in der mündlichen Verhandlung am 19.102010 sehr deutlich gesagt, dass der Vorsitzende der 2. Kammer die Verwaltung der Stadt Oer-Erkenschwick zu rechtsstaatswidrigem Handeln aufgefordert hat. Das hat unser anwaltlicher Terminsvertreter ausdrücklich in dieser Form bestätigt“.
„Für die völlig unnötig von der 2. Kammer des VG verursachten Verfahrenskosten, die durch die Ladung sämtlicher Mitglieder des Rates entstanden sind, dürfen sich die Kläger jetzt bei der 2. Kammer des VG Gelsenkirchen bedanken“.
„Der zweiten Kammer des VG Gelsenkirchen ist zwischenzeitlich die Zuständigkeit für Verfahren, die die Hundesteuern betreffen, entzogen worden“.
Die gesamte Rede des Bürgermeisters ist als Anlage beigefügt. Sie ist uns als UWG-Fraktion am 13.12.2010 über das Büro des Bürgermeisters zugestellt worden.
Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident, wir bitten um Nachricht, ob diese massiven Vorwürfe bis dahin, der Vorsitzende der 2. Kammer habe die Stadt zu rechtsstaatswidrigem Handeln aufgefordert, berechtigt sind. Zugleich können wir nicht erkennen, welche Art von Strafanzeige unser Bürgermeister eigentlich hätte gegen Herrn Dr. Pesch erstatten müssen.
Hat der Bürgermeister nur von seinem Recht auf „Justizschelte“ Gebrauch gemacht, indem er gesagt hat, Herr Dr. Pesch habe einen „Zirkus abgezogen“ oder sind das unverzeihliche verbale Entgleisungen eines genervten, überforderten Bürgermeisters?
Wir gehen davon aus, dass Sie im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter Ihres Gerichts diese öffentlich im Rat gehaltene Rede einer sorgfältigen Prüfung unterziehen und ggf eine Presseerklärung zu dieser Thematik verfassen.
Einem offensichtlichen Wunsch des Bürgermeisters folgend werden wir seinen Redebeitrag auf unserer Homepage veröffentlichen. Dasselbe werden wir mit Ihrer geschätzten Rückantwort tun.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Lenk
- Fraktionsvorsitzender -
45801 Gelsenkirchen, 06.01.2011
Verwaltungsrechtsstreit wegen Hundesteuern
Ihr Schreiben vom 20. Dezember 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem vorgenannten Schreiben werfen Sie einige Fragen auf, die beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen durchgeführte Verfahren zur Hundesteuererhebung und vom Bürgermeister der Stadt Oer-Erkenschwick dazu abgegebene Äußerungen betreffen. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich unter Würdigung der gesetzlichen Aufgabenstellung der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Ihre Fragen inhaltlich nicht eingehe.
Ich lege allerdings Wert auf folgende Klarstellung: Der Wechsel der Zuständigkeit für das Hundesteuerrecht, den das Präsidium des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen durch den Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2010 mit Wirkung zum 1. Januar 2010 beschlossen hat, erfolgte unabhängig vom Inhalt der Rechtsprechung der bis zum 31. Dezember 2009 zuständigen 2. Kammer. Der Zuweisung des Hundesteuerrechts an eine andere Kammer lagen ausschließlich quantitative Überlegungen der Überlastung der 2. Kammer und der bis dahin geringeren Auslastung der 18. Kammer zu Grunde.
Mit gleicher Post übermittele ich dem Bürgermeister der Stadt Oer-Erkenschwick einen Abdruck ihrer Anfrage vom 20. Dezember 2010 und dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Fessler
Kommentar
Stimberg Zeitung 17.11.2010
Balsam auf die geschundene Seele
SZ-Redakteur Jörg Müller kann die Genugtuung im Rathaus nach dem jüngsten Hundesteuer-Urteil verstehen, aber...
Was haben Bürgermeister Achim Menge und Ordnungsamtsleiter Michael Grzeskowiak wegen der vermeintlichen „Klatschen“ vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht nicht alles an Hohn und Spott über sich ergehen lassen müssen.
Unterm Strich warfen unter anderem die Unabhängige Wählergemeinschaft und die FDP dem Volljuristen Menge und dem Diplom-Verwaltungswirt Grzeskowiak Unfähigkeit vor.
Dass dem nicht so ist, steht nunmehr fest. Alle Satzungsfassungen der Stadt waren rechtmäßig. Dieses Urteil des OVG Münster sorgt nun für Balsam auf geschundene Seelen im Rathaus. Aber es wirft auch Fragen auf:
Unter anderem die, wie ein Verwaltungsgericht mit seinem erstinstanzlichen Urteil eigentlich so dermaßen daneben liegen kann.
| Ohrfeige für Richter in Gelsenkirchen |
Der Beschluss aus Münster kommt einer Ohrfeige für die Richter in Gelsenkirchen gleich! Aber so etwas darf nicht passieren. Denn das erschüttert die Glaubwürdigkeit der Gerichtsbarkeit!
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