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Kostenanteil der Eltern am Schulessen – Ratssitzung am 25. Juni 2009

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

UWG und auch SPD haben bereits nachdrücklich das Abrechnungsverfahren der Stadtverwaltung beim Schulessen in Frage gestellt, das daraufhin auch im Rechnungsprüfungsausschuss am 05.05.2009 kritisch erörtert worden ist. Die UWG hatte eindeutig gefordert, bei einem Preis von 1,84 Euro pro Mahlzeit, aber Einnahmen von 2 Euro pro Mahlzeit den Eltern den Differenzbetrag wieder zu erstatten. Der Erste Beigeordnete, Herr Schlechter, hat auf Nachfrage der UWG ausdrücklich versichert, dass dies nach einer Nachberechnung auch geschehen werde.

Trotzdem beharrt die Verwaltung laut Presse (SZ vom 19. u. 23.5.2009) weiter­hin darauf bei einer Schulmahlzeit, für die der Caterer 1,84 Euro verlangt, den Eltern jeweils noch zusätzlich 90 Cent Personalkosten für eine Essensreichung in Rechnung zu stellen. Derart horrende „Personalkosten“ , nämlich rund ein Drittel der Gesamtkosten einer Mahlzeit, nur für die organisatorische Verwaltung des Schulessens einzufordern, hält die UWG für geschmacklos, unsozial und für einen Schlag ins Gesicht vieler schulpflichtiger Kinder, die auf diese kosten­günstige warme Mahlzeit angewiesen sind.

Die UWG-Fraktion beantragt daher, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen:

Die Stadt stellt den Eltern, deren Kinder am Schulessen teilnehmen, nur den Betrag in Rechnung, der an den die Schulmahlzeiten liefernden Caterer gezahlt wird (abzüglich der öffentlichen Zuschüsse). Die bislang erhobenen Mehrbeträge werden den Eltern zurück erstattet.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Lenk
Fraktionsvorsitzender

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