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(Voll-) Prüfung der Stimberg- und Stadthallen GmbH – Ratssitzung am 08. Juli 2010
Donnerstag, 17. Juni 2010
die Stimberg- und Stadthallen GmbH ist Vertragspartner der Stadt und einer der großen Zuschussempfänger öffentlicher Steuergelder in Oer-Erkenschwick. Gleichwohl erfolgte bislang durch die vom Rat beauftragten externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PwC und WRG lediglich eine „eingeschränkte Prüfung der Jahresabschlüsse der Stimberg- und Stadthallen GmbH“. Gegenstand und Ziel der Prüfungen waren bislang nur, ob die mit der Stadt abzurechnenden Vorgänge zutreffend in dem Jahresabschluss erfasst worden sind, sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gesellschaft. Geprüft wurden jedoch nicht die Jahresabschlüsse selbst gemäß § 317 Handelsgesetzbuch (HGB) mit der Erteilung eines Bestätigungsvermerkes oder seiner Versagung gemäß § 322 HGB.
Die UWG-Fraktion bittet Sie daher, folgenden Antrag mit Begründung in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen:
Die Verwaltung veranlasst eine (Voll-) Prüfung des Jahresabschlusses 2009 der Stimberg- und Stadthallen GmbH, Oer-Erkenschwick, gemäß §§ 317, 322 HGB und lässt den gemäß § 321 HGB vom Wirtschaftsprüfer / von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erstellenden Prüfungsbericht den Ratsmitgliedern bis spätestens 31. Oktober 2010 vorlegen.
Begründung:
Der im Elektronischen Bundesanzeiger am 17.03.2010 veröffentlichte Jahresabschluss der Stimberg- und Stadthallen GmbH, Oer-Erkenschwick, zum 31.12.2008 weist weiterhin eine bilanzielle Überschuldung in Höhe von 146.953,23 Euro aus. Wie den Anhangangaben zu entnehmen ist, ist der Jahresabschluss unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt worden. Den Anhangangaben ist aber auch weiter zu entnehmen, dass der geschäftsführende Gesellschafter, Herr Klaus Skodell, eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 90.000 Euro zur Sicherung aller Forderungen der Sparkasse Vest Recklinghausen gegen die Stimberg- und Stadthallen GmbH übernommen hat.
Die Stadt Oer-Erkenschwick als maßgeblicher Geldgeber der Stimberg- und Stadthallen GmbH sollte daher überprüfbare Gewissheit darüber erhalten, inwieweit das Sicherheitsverlangen der Sparkasse Vest Anlass gibt, befürchten zu müssen, dass die Stimberg- und Stadthallen GmbH ihre Verbindlichkeiten nicht mehr aus Mitteln der Gesellschaft zurückführen und eine insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft nicht außer Betracht bleiben kann. Denn denkbar ist, dass der Jahresabschluss erst unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt werden konnte, nachdem Herr Klaus Skodell die Bürgschaft übernommen hat.
Des Weiteren ist den Angaben im Anhang zu entnehmen, dass zum 31.12.2008 für Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 40.475,10 Euro bestehen. Nicht nur aus Gründen der politischen Glaubwürdigkeit erwarten wir angesichts der Höhe dieser Zahlungsverpflichtungen eine Klärung, inwieweit es sich hier um Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und zu den Ersatzkassen handelt oder womöglich auch um Verpflichtungen aus Sozialplänen oder individuellen Abfindungsvereinbarungen, damit auch im Interesse von Herrn Skodell belegbar dokumentiert werden kann, dass im Jahre 2009 nicht ein Teil der städtischen Zuschüsse zweckfremd verwendet worden ist.
Als Mitglieder des Rates möchten wir ebenso Gewissheit erhalten, dass es sich bei den zum 31.12.2008 noch nicht bezahlten Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit keineswegs um über einen längeren Zeitraum nicht abgeführte Beiträge zur Sozialversicherung und zu den Ersatzkassen handelt. Aufgrund der Höhe des ausgewiesenen Betrages und der einigermaßen bekannten Personalausstattung der Gesellschaft kann es sich aber nicht allein um die Sozialab-gaben aus den Lohn- und Gehaltsabrechnungen des Monats Dezember 2008 handeln. Sollte dieser Sachverhalt dennoch zutreffen, dann stimmte die Handlungsweise des Geschäftsführers der Stimberg- und Stadthallen GmbH auch nicht im Entferntesten mit der eines gewissenhaften und ordentlichen Geschäftsführers gegenüber Arbeitnehmer schützenden gesetzlichen Verpflichtungen überein.
Der Jahresabschluss 2008 wurde nicht Ende 2009 – wie gesetzlich als Spätesttermin gefordert – sondern erst in 2010 mit rd. zweieinhalb Monaten Verspätung zum elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht. Im Hinblick darauf, dass es sich bei der Stimberg- und Stadthallen GmbH um einen großen Zuschussempfänger öffentlicher Gelder handelt, hält es die UWG den Steuerzahlern Oer-Erkenschwicks gegenüber für unverantwortlich, möglicherweise bis Mitte 2011 warten zu müssen, bis der Rat aus der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2009 neue Einsichten über die Vermögens- und Finanzlage der Stimberg- und Stadthallen GmbH erhält, die bei vorzeitiger Kenntnis im Interesse der Stadt ggf. einen wesentlich zeitnaheren Handlungsbedarf erfordert hätten.
Eine (Voll-) Prüfung gemäß §§ 317, 322 HGB hätte u. a. zum Ziel, durch einen Wirtschaftsprüfer / eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der im Jahresabschluss enthaltenen Informationen, insbesondere die Aussage darüber, ob bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zu Recht von der Unternehmensfortführung ausgegangen werden kann, bestätigt zu bekommen und somit deren Glaubhaftigkeit zu erhöhen. Im Prüfungsbericht gemäß § 321 HGB und im Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB müsste der Wirtschaftsprüfer / die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft explizit eine Aussage zur Angemessenheit der von der Geschäftsführung bei der Bilanzierung unterstellten Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit machen sowie bei bestehenden, die Existenz des Unternehmens gefährdenden Risiken diese nennen und auf den Realitätsgehalt einer vom Geschäftsführer erstellten Fortführungsprognose eingehen.
Für einen möglichen Deckungsvorschlag für die bei dieser einmaligen „Vollprüfung“ ggf. anfallenden Mehrkosten bieten sich aufgrund der bisher gewiss restriktiven Haushaltsführung zum Beispiel die HH-Positionen 01.02.01.543190 (Repräsentationskosten: 19.700 €) und 01.02.01.5439000 (Verfügungsmittel des Bürgermeisters: 9.300 €) an. Kompensationspotentiale sehen wir auch bei den kostenintensiven Besuchen diverser externer Messen durch hochrangige Mitglieder der Verwaltung, da bislang noch keine adäquate wirtschaftsfördernde Nachhaltigkeit dieser Dienstreisen objektivierbar belegt worden ist (HH-Stelle 15.01.01.528200: 17.505 €).
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Lenk
Fraktionsvorsitzender
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung | |
| Bürgermeister | 1 | ||
| SPD | 13 | ||
| CDU | 10 | ||
| Grüne | 2 | ||
| Linke | 3 | ||
| BOE | 3 | ||
| UWG | 2 | ||
| FDP | 2 |
Der Antrag wurde somit abgelehnt.
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